Kantonsgerichte 23.04.2008
Die Kantonsgerichte sind die ersten kantonalen Gerichtsbehörden in Zivil- und Strafsachen. Im Bereich der Zivilrechtspflege beurteilt es Zivilstreitigkeiten, deren Streitwert Fr. 300.-- übersteigt oder nicht in Geld schätzbar ist.
Das
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