Gerichtssaal





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Verwaltungsgerichte

Die Verwaltungsgerichte sind die obersten kantonalen Gerichtsinstanzen im Bereich des Verwaltungsrechts.

Sie berurteilen die vermögensrechtlichen Streitigkeiten öffentlichrechtlicher Natur zwischen Kantonen, Gemeinden, Korporationen und übrigen juristischen Personen des kantonalen öffentlichen Rechts sowie zwischen diesen Gemeinwesen einerseits und ihren Funktionären andererseits.

Das Verwaltungsgericht muß sowohl kantonales Recht als auch große Teile des Bundesverwaltungsrechts anwenden.

Insbesondere ist es als Beschwerdeinstanz zuständig für Streitigkeiten im Raumplanungsrecht, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Fürsorge- und Gesundheitswesen, öffentliches Beschaffungsswesen, Sozialversicherungsrecht und Administrativmaßnahmenrecht im Straßenverkehr.

Die Verwaltungsgerichtspräsidien sind überdies die zuständigen Gerichte zur richterlichen Anordnung oder Überprüfung von Zwangsmaßnahmen im Ausländerrecht.



    ausdrucken    per Email versenden    bearbeiten 22.04.2008