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Einbrecher aus Osteuropa zu (bedingten) Geldstrafen und Bußen verurteilt
Die Polizei hat zwei polnische Männer festgenommen, die versuchten, in ein Einfamilienhaus einzubrechen. Die Staatsanwaltschaft Zug hat die beiden nun zu bedingten Geldstrafen und Bußen verurteilt.
Am Abend des 25. Januar 2009 (Sonntag) brach eine vorerst unbekannte Täterschaft in ein Einfamilienhaus in Hünenberg ein. Als dabei der akustische Alarm ausgelöst wurde, flüchteten die Eindringlinge ohne Deliktsgut mit einem weißen Fahrzeug.
Ein Anwohner konnte beobachten, wie das Fahrzeug auf der Flucht von einer in der Nähe festinstallierten Radaranlage geblitzt wurde.
Die Auswertung der Bilder zeigte, daß es sich um ein Auto mit polnischen Kontrollschildern handelte. Das Fahrzeug wurde darauf gesamtschweizerisch zur Fahndung ausgeschrieben. Bereits kurz Zeit später, in den frühen Morgenstunden des 27. Januar 2009 (Dienstag), entdeckte die Kantonspolizei Freiburg das Fahrzeug auf einem Parkplatz im dortigen Kantonshauptort.
Im Auto schliefen zwei Männer - zwei Polen im Alter von 23 und 24 Jahren. Die beiden konnten festgenommen und gleichentags nach Zug überführt werden, wo sie in Untersuchungshaft genommen wurden. Während mehreren Tagen bestritten die Männer hartnäckig, strafbare Handlungen verübt zu haben.
Unter der drückenden Beweislast gestanden sie schlußendlich doch, den Einbruch in das Hünenberger Einfamilienhaus verübt zu haben. Als Motiv gaben sie Geldbeschaffung an. Nach zehn Tagen Untersuchungshaft wurden die beiden Polen entlassen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug stellte Strafbefehle aus und verurteilte die beiden zu bedingten Geldstrafen sowie Bußen. Weiter mussten die beiden die Verfahrenskosten übernehmen.
Anm. d. Red.: Ob diese bezahlt wurden oder bezahlt werden, war der Polizeimeldung der Kapo Zug nicht zu entnehmen.
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12.02.2009
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