Zurück
Zürich: Äußerst geringe Strafen im Fall des Pflegeheim-Skandals im Pflegeheim Entlebuch
(Polizeibericht.ch) Die Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte des Kantons Zürich teilt im Nachgang zur Medienmitteilung vom 24. Februar 2009 mit, daß die Strafuntersuchung im Fall des Plegezentrums Entlebuch abgeschlossen ist:
Die seit Anfang Februar 2009 geführten Strafuntersuchungen sind Ende Juli 2009 abgeschlossen worden. Der Staatsanwalt hat vier Mitarbeitende des Pflegezentrums angeklagt und gegen einen ehemaligen Mitarbeitern einen Strafbefehl erlassen.
In die Strafuntersuchung wurden insgesamt sieben Mitarbeiter miteinbezogen. Gegen vier von ihnen ist beim Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich Anklage wegen Verletzung der Geheim- oder Privatsphäre durch Aufnahmegeräte erhoben worden.
Gegenstand der Anklage bilden insgesamt sechs Video- und Fotoaufnahmen aus der Geheim- und Privatsphäre betagter Bewohner des Zürcher Pflegezentrums Entlisberg. Es sind bedingte Geldstrafen und Bußen beantragt.
Ein ehemaliger Pfleger, der eine schlafende Bewohnerin rechtswidrig fotografiert hatte, wurde mit Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 50.-- und Fr. 500.-- Buße verurteilt.
Im Rahmen der Untersuchung wurden sechs weitere kompromittierende Fotos von Bewohnern sichergestellt. Diese Fälle können aber von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden, weil keine Strafanträge vorliegen.
Die Strafverfahren wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten sowie Diebstahls wurden eingestellt. Im Übrigen ergaben sich keine Hinweise auf weitere strafbare Handlungen oder Beteiligte.
|
|
|
06.10.2009
|