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Schnellverfahren mit geringen Geldbußen nach (massiven) Ausschreitungen in der AFG-Arena - Alle Täter wieder auf freiem Fuß
(Polizeibericht.ch) Daß in der Schweiz Verkehrssünder in vielen Fällen härter angefaßt werden als brutale Gewalttäter, hat sich inzwischen herumgesprochen und sorgt auch im Ausland für Schlagzeilen.
Aufhorchen läßt abermals eine Meldung einer Staatsanwaltschaft vom heutigen Tage:
Wer sich in der Schweiz also an "massiven" (Wortlaut Kapo / Staatsanwaltschaft) gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt, hat kaum Strafe zu fürchte: Es gibt allenfalls lächerlich geringe Bußen und diese fallen kaum höher oder gar niedriger aus als Bußen, die z. B. bei nicht pünktlicher Einreichung von SVA-Formularen, Finanzamtformularen oder ähnlichen Behördenangelegenheiten ausgesprochen werden.
Z. B. werden - um bloß einmal ein konkretes Beispiel anzuführen -bei Verstößen im Schwerverkehr - allein heute gibt es eine Meldung dazu - oft tausende Schweizer Franken bloß als Sicherstellung (Depositum) verlangt, bevor fehlbare Lkw-Schofföre weiterfahren dürfen.
Diese Diskrepanzen gehen abermals aus einer heutigen Meldung hervor (von Staatsanwaltschaft St. Gallen), wobei zu erwähnen bzw. hervorzuheben ist, daß die Staatsanwaltschaft St. Gallen die Sport-Gewalttäter gemäß Medienberichten schweizweit am allerhärtesten anfaßt, wie die Neue Zürcher Zeitung berichtete.
Was in anderen Kantonen bei Gewaltdelikten gang und gäbe ist in der Schweizer "Recht"-Sprechung, kann man da nur erahnen.
Diese lächerlich geringen "Strafen" in der Schweiz haben sich sogar schon im Ausland rumgesprochen, einschlägige "hooligan"-Magazine berichten davon. Es steht daher nur zu hoffen, daß die Schweiz, die schon Kriminalitätstourismus-Land Nr. 1 in Europa ist, sich nicht auch noch zum Gewalt-Tourismus-Land Nr. 1 in Europa mausert.
Denn die Geldbußen sind derart lächerlich niedrig, daß sie nicht einmal ansatzweise an einen Schweizer Monatslohn herankommen. Hier wird das Wort Strafe - dies kann man wohl nicht anders sagen - ad adsurdum geführt bzw. der Lächerlichkeit preisgegeben.
Staatsanwaltschaft St. Gallen und Kapo St. Gallen berichten:
Nachdem es am Abend des 28. Oktober 2009 anläßlich des Fußballspiels zwischen dem FC St. Gallen und dem GC Zürich rund um die AFG-Arena zu massiven Ausschreitungen kam, wurden insgesamt 8 Personen festgenommen und gegen diese durch die Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Strafverfahren eröffnet.
Bereits nach zwei Tagen konnte der überwiegende Teil dieser Verfahren abgeschlossen und sämtliche Personen aus der Festnahme entlassen werden.
In einem Fall wurde das Verfahren aufgehoben. Die Festgenommenen waren mehrheitlich geständig.
Es kam zu Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs und / oder Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, wobei Strafen zwischen 90 und 120 Tagessätzen und Bußen zwischen CHF 800.00 und CHF 1'300.00 ausgefällt wurden.
Gleichzeitig wurden mehrjährige Verbote zum Besuch von Fußball- und teilweise auch Hockeyspielen der oberen Ligen ausgesprochen.
Die Kosten der Verfahren, rund CHF 900.00 pro Verfahren, wurden auf die Verurteilten überwälzt. Die Entscheide wurden den Betroffenen bei der Haftentlassung ausgehändigt.
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02.11.2009
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