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Fall Cindy Gadola - Junglenker-Raserunfall unter Koks, Marihuana und Alk - Keine Haftstraße für Unfallverursacher Yassin F.

"Ein mildes Urteil für eine schlimme Tat" titelt der Zürcher Unterländer und schreibt: "Ein 23-jähriger Marokkaner bekommt zwölf Monate bedingt für schwere Körperverletzung. Das Opfer bleibt für immer querschnittgelähmt."

Der Blick berichtet Details zu dem Junglenker-Verkehrsunfall: "Sie steigt mit den beiden Männern ins Auto. Sie wollen zu Wenzel Fs Wohnung im Zürcher Unterland fahren. Yassin F., den sie bis dahin noch nie gesehen hat, fährt. Obwohl er betrunken ist und unter Drogeneinfluß steht. Er nimmt den Weg übers Land – weil auf der Hauptstraße die Polizei oft kontrolliert. Unterwegs halten sie an – die beiden Männer ziehen eine weitere Linie Koks."

«Ich glaube, daß Sie das Strafverfahren nachhaltig beeindruckt hat», sagte der Richter zu Yassin F. Deshalb sei er trotz seiner Vorstrafe wegen Drogenhandels nochmals mit einer bedingten Strafe davongekommen.

Auch war der Angeklagte bereits in Jugendeinrichtungen. Warum, dazu hält sich die Polizei bedeckt. Auch hat er Vorstrafen wegen Diebstahl.

Die Richter Andreas Fischer, Anna Gfeller und Armin Seger entschieden im Sinne der äußerst milden Anklage der Staatsanwaltschaft.

Und: Schon in vier Jahren darf Yassin F. schon wieder Autofahren.

Anm. d. Red.: 

Die Kantonspolizei Zürich machte zu der Herkunft des Unfallenkers keinerlei Angaben. Diese Angabe (Herkunftsland Marrokko) ist dem Zürcher Unterländer entnommen. Foto: Kapo Zürich

    ausdrucken    per Email versenden    bearbeiten 12.11.2009
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