Auszug aus dem Gerichtsprotokoll aus dem Kanton Uri vom April:
"Der Rüde war bei vollem Bewußtsein, als ihm die angeklagte Bäuerin den Hodensack aufschnitt und die Hoden entfernte. Danach ließ sie den Hund ohne Wundversorgung laufen. Sie informierte weder den Hundebesitzer noch den Tierarzt, sondern überliess das Tier sich selber. Der Hund verblutete in Folge. Die Vorgehens- und Verhaltensweise zeugt von großer Rohheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Tier. Sie fügte dem Hund auf brutale Weise tödliche Verletzungen an sehr empfindlichen Organen zu und kümmerte sich danach nicht mehr um das Tier. Sie hat durch ihr Handeln den qualvollen Tod des Hundes verursacht".
Die Tierquälerin erhielt lediglich eine Buße von 300 Franken.
Eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen von je 40 Franken wurde bloß bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren ausgesprochen.