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Affäre Roschacher, Affäre Holenweger: Im Fall des kriminellen Eigd. Untersuchungsrichters Ernst Roduner wurden bisher Journalisten und der Untersuchungsrichter verurteilt
Mehrere Weltwoche-Journalisten wurden bereits verurteilt, weil sie in der Affäre Roschacher, dem Fall Holenweger bzw. später dem Fall Ernst Roduner usw. usf. die Wahrheit enthüllten und einen Skandal bzw. mehrere Justizskandale öffentlich machten. Solange in der Schweiz jedoch nicht die Täter verfolgt werden, sondern diejenigen, die über deren Handlungen berichten, ist u.a. die Pressefreiheit (Art. 17 BV) nicht gewährleistet.
Hierzu schrieb damals die Weltwoche sarkastisch:
Wir haben uns entschieden, die Buße sowie die fast so hohen Schreib- und Beamtengebühren zu bezahlen. Dadurch behalten wir die Freiheit, weiterhin über den Fall in all seinen Verästelungen zu berichten. Bei einem laufenden Gerichtsverfahren wäre dies nicht mehr möglich gewesen. Die Verurteilung und die Buße haben darüber hinaus sogar eine für die Leser vorteilhafte Wirkung: Rechtskräftig verurteilt werden nur Journalisten, die eindeutige und echte Amtsgeheimnisse veröffentlichen. Mit andern Worten: Der Zürcher Urteilsspruch beglaubigt offiziell, daß die Weltwoche-Enthüllungen vom Herbst 2007 vollständig der Wahrheit entsprechen und stimmen. Wären die Umstände nicht so absurd, man müßte sich für dieses amtliche Echtheitszertifikat bedanken.
Im Januar 2009 enthüllte die «Weltwoche» dann neue Tatsachen zum Fall des Bankiers Holenweger, der immer mehr zum Fall Ernst Roduner, eines - wie sich später herausstellte - kriminellen Eidg. Untersuchtunsrichters mutierte, daß der Fall des der Geldwäscherei verdächtigten Zürcher Bankiers Oskar Holenweger vier Delikte zutage gefördert habe:
Irreführung der Rechtspflege, Urkundenfälschung, Diebstahl und Amtsgeheimnisverletzung.
Besonders erschütternd: Diese Delikte seien von den Behörden begangen worden, die das Verbrechen bekämpfen sollten.
Auch hier wurde gegen die Weltwoche vorgegangen: Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement reichte am 3. April 2009 Beschwerde beim Schweizer Presserat gegen Urs Paul Engeler und die «Weltwoche» ein. Allerdings wies der umstrittene Schweizer Presserat erstaunlicherweise die Beschwerde ab.
Vgl. auch auszugsweise folgende Berichte:
- Politische Kriminalität in der Schweiz
- Krimineller Bundesrichter Ernst Roduner
- Höchste Schweizer Ermittlungsbehörden wollten Untersuchungsakten verschwinden lassen
- Nichts gefunden, aber (politisch motivierte) Anklage dennoch nicht auszuschließen
- Beispiel für Vorgehen des kriminellen Untersuchungsrichters Dr. Ernst Roduner bei seiner Tätigkeikeit für niemand geringeren als die Schweizer Bundesanwaltschaft
Nun teilte die Staatsanwaltschaft an einem geschickt gewählten Termin - kurz vor Weihnachten - folgendes mit, das wir hier der Fairneß halber im Wortlaut wiedergeben möchten:
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11.02.2010
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