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Raser: Trotz massiver Verkehrsverletzungen nur Bußen und bedingte Freiheitsstrafen

Das Amtsstatthalteramt Luzern hat drei Männer aus dem Kosovo verurteilt, welche in den Jahren 2007 bis 2009 an mehreren Orten in der Schweiz mehrfach massive Verkehrsdelikte verübt haben. Sie wurden mit Freiheitsstrafen und Bußen bestraft. Der zuständige Amtsstatthalter hat ein Motorrad und ein Auto als „Tatwerkzeuge“ eingezogen und verwertet.

Raser muß sich vor Amtsgericht verantworten

Am 21. Dezember 2009 verursachte ein 24-jähriger Portugiese aus dem Kanton Nidwalden auf der Autobahn A2 im Tunnel Spier einen Selbstunfall. Er wollte einen vorausfahrenden Kollegen aufholen und fuhr mit übersetzter Geschwindigkeit durch den Spiertunnel. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit der Tunnelwand. Verletzt wurde niemand. Ein Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich kommt zum Schluß, daß der Fahrer mit einer Geschwindigkeit von über 187km/h (erlaubt 100km/h) unterwegs war. Der Lenker wurde vom Amtsstatthalteramt Luzern an das Amtsgericht Luzern-Land zur Beurteilung überwiesen.

Auto und Motorrad eingezogen – Freiheitsstrafen und Bußen für Brüder

Bei den Unfallermittlungen entdeckte die Polizei auf dem Natel des vorausfahrenden Kollegen aus dem Kosovo Videodateien, welche verschiedene massive Verkehrsverletzungen aus der ganzen Schweiz dokumentierten. Weitere Untersuchungen ergaben, daß er (24 Jahre) und seine zwei Brüder (22 Jahre und 29 Jahre) in der Zeit von 2007 bis 2009 mehrmals gegen das Straßenverkehrsgesetz verstoßen hatten. Die drei Brüder wurden u.a. wegen mehrfachen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Sie wurden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten (bedingt / Probezeit von 2 Jahren) und Bußen zwischen 2'000 bis 3'000 Franken bestraft. Zudem haben sie die Untersuchungskosten von rund 1'000 – 3'800 Franken zu bezahlen. Der Amtsstatthalter hat die Fahrzeuge der Brüder (getunter BMW und leistungsstarkes Motorrad) als Tatinstrument eingezogen und verwertet. Einer der Männer ist eingschlägig vorbestraft. Die Urteile sind rechtskräftig.
Rasertacho

    ausdrucken    per Email versenden    bearbeiten 12.05.2010
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