Kt. Luzern: Unbedingte Geldstrafen für Mitglieder der Musikband „AMOK“
Wenn Gewalttäter oder Leute, die Gewalt propagieren in der Schweiz nur immer so hart bestraft würden wie im vorliegenden Fall:
Das Amtsstatthalteramt Luzern hat vier Bandmitglieder der Neonaziband AMOK mit unbedingten Geldstrafen von 120 bis 125 Tagessätzen bestraft. In einem Song der Band wird ein auf Rechtsextremismus spezialisierter Journalist und Politiker mit dem Tod bedroht und Liedtexte ihrer Debüt-CD verstoßen teilweise gegen die Antirassismusstrafnorm.
Die Neonaziband AMOK hatte im Jahr 2007 eine Lied veröffentlicht, in dessen Songtext ein Journalist mit dem Tod bedroht wird. Zudem verstoßen mehrere Songtexte der CD gegen die Antirassismus-Strafnorm.
Das Amtsstatthalteramt Luzern hat die Bandmitglieder wegen Drohung, öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen / Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB) und Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) mit unbedingten Geldstrafen von 120 bis 125 Tagessätzen bestraft, was je nach Tagessatzhöhe (einkommensabhängig) zwischen 1'200 - 10'800 Franken ausmacht.
Zwei Personen wurden zudem der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Im Weiteren haben die vier Bandmitglieder die Verfahrenskosten zu bezahlen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Die vier schweizer Bandmitglieder sind zwischen 22 und 29 Jahren alt und waren Ende 2007 als Schlagzeuger, Sänger, Gitarrist und Bassist Mitglieder der Musikband „Amok“.