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Skandalös: Bundesgericht urteilt über Anspruch auf Apple-Mobilrecher für Sozialhilfeempfänger
Kein steuerzahlender Normalbürger würde einen Rechtsstreit um einen Apple-Rechner vor das Bundesgericht ziehen können. Denn die horrenden Kosten müßte er selbst berappen.
Sozialhilfeempfänger, welche die Anwälte, Prozeß- und Gerichtskosten vom Staat, also vom Steuerzahler bezahlt bekommen, fallen laufend dadurch auf, daß skurrile Gegebenheiten - wie im vorliegenden Fall - kostenträchtig bis ans Bundesgericht gezogen werden:
Die Schwyzer Fürsorgebehörden hatten einem Sozialhilfeempfänger kein 2500 Franken teures "Apple Macbook Pro" zahlen wollen. Der Betroffene fing daraufhin einen extrem teuren Rechtsstreit an und zog ihn bis zur letzten Instanz, in der Schweiz das Bundesgericht.
In letzter Instanz hat nun auch das Bundesgericht seine Beschwerde abgewiesen.
Der Schweizer Steuerzahler kann wohl froh sein, wenn der "Fall" nicht noch vor den Europäischen Gerichtshof für Meschenrechte in Straßburg gezogen werden wird.
Die Richter in Losanen (Lausanne) urteilten, daß nur diejenige Hilfe geboten ist, die für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar ist. Ein Apple Macbook Pro gehöre nicht dazu.
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13.06.2010
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