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Kt. Freiburg: Steuerstrafverfahren gegen die Boschung-Gruppe - Liegt ein Fall von Steuerbetrug vor?

Im Rahmen des gegen Mitglieder der Familie BOSCHUNG wegen diverser Steuerdelikte eröffneten Strafverfahrens wurden sämtliche Beschuldigte in erster Linie wegen mehrfachen Steuerbetrugs an das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg überwiesen. Zwei Mitglieder der Familie BOSCHUNG sowie ein ehemaliges Kadermitglied einer Firma der BOSCHUNG-Gruppe wurden aufgrund der schwere der Tatvorwürfe direkt überwiesen, den übrigen Beschuldigten wurde eine Verurteilung mit Strafbefehl angeboten; infolge der dagegen erhobenen Einsprachen wird das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg nunmehr ebenfalls für sie zuständig. Der Untersuchungsrichter weist des Weiteren darauf hin, daß die Unschuldsvermutung im Überweisungsstadium nach wie vor uneingeschränkt gilt.  

Mit Verfügung vom 31. Dezember 2009 überwies der Untersuchungsrichter drei Beschuldigte, darunter zwei Mitglieder der Familie BOSCHUNG, wegen u.a. mehrfachen Steuerbetrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung an das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg.

Den übrigen Beschuldigten bot der Untersuchungsrichter die Möglichkeit, das Strafverfahren mittels Strafbefehls ebenfalls vom 31. Dezember 2009 zu erledigen. Da sämtliche Beschuldigten indessen fristgerecht Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben, werden sie nun gemeinsam mit den drei anderen Beschuldigten vor das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg treten; dieses ist somit für die Beurteilung sämtlicher den Beschuldigten zur Last gelegter Straftaten zuständig. 

Aufgrund der von den Beschuldigten in ihren Einsprachen geltend gemachten Argumente sowie der Begründung, die zwei Beschuldigte im Rahmen einer Beschwerde gegen eine beabsichtigte frühere Pressemitteilung des Untersuchungsrichters vorbrachten, erließ der Untersuchungsrichter mit Datum vom 1. Juli 2010 eine Zusatzeventualüberweisungsverfügung, 

mit der die beschuldigten Mitglieder der Familie BOSCHUNG sowie ein weiterer Beschuldigter auch wegen der Sachverhaltsdarstellung an das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg überwiesen wurden, die sie derjenigen des Untersuchungsrichters gegenüberstellen. 

Mit Blick auf das gegen die Beschuldigten sowie die Gesellschaften der BOSCHUNG-Gruppe eröffnete Steuerverfahren teilt der Untersuchungsrichter ferner mit, dass die kantonale Steuerverwaltung mit fünf Beschuldigten Einigungen über die Bezahlung von Nachsteuern und Steuerbussen erzielte. Gestützt darauf wurden auf Bundes- und kantonaler Ebene bisher über 

CHF 2.4 Mio. in Form von Nachsteuern und Steuerbußen bezahlt. Entsprechende Nachsteuern und Steuerbußen wurden auch auf kommunaler Ebene fällig. Dabei entfiel der größte Betrag (ca. CHF 1,5 Mio.) auf das ehemalige Kadermitglied. Von diesen Beschuldigten wird bestritten,  daß das ihnen vorgeworfene Verhalten nicht nur steuer-, sondern auch strafrechtlicher Natur sein soll. 

Nach wie vor ausstehend sind die Entscheide der kantonalen Steuerverwaltung gegen zwei beschuldigte Familienmitglieder, welche die Vorwürfe vollumfänglich bestreiten. Zudem wurden die mit Datum vom 17. Dezember 2009 gegen die Gesellschaften der BOSCHUNG-Gruppe ergangenen Entscheide der kantonalen Steuerverwaltung von sämtlichen Gesellschaften angefochten. 

Der Untersuchungsrichter weist des Weiteren darauf hin, daß die Unschuldsvermutung im Überweisungsstadium nach wie vor uneingeschränkt gilt. Aus diesem Grund können gegenwärtig auch keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden, heißt es.

Es geht um sehr viel Geld: Hat die hinter der Boschung-Gruppe stehende Familie Steuern hinterzogen oder nicht?

    ausdrucken    per Email versenden    bearbeiten 07.07.2010
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