Zurück
Skurril: Bund durfte Microsoft einfach den Großauftrag ohne Ausschreibung zuschanzen?!
Horror für den Steuerzahler: Anstatt Gratisprogramme zu nutzen, wurde viel Geld für Microsoft-Programme ausgegeben.
Hinsichtlich der erfolgten Beschwerde gegen Microsoft-Vergabe heißt es nun:
Das Bundesverwaltungsgericht beschließt Nichteintreten auf die Beschwerde mehrerer OSS-Anbieter gegen die freihändige Vergabe von Leistungen an Microsoft zur Aufrechterhaltung und Weiterführung der bestehenden Büroautomation des Bundes.
Der Bundesverwaltungsgerichtentscheid fiel mit vier gegen eine Stimme, auf die Beschwerde, wonach eine öffentliche Ausschreibung hätte stattfinden müssen, nicht einzutreten.
Das BBL hat als zentrale Beschaffungsstelle für die Bundesverwaltung am 1. Mai 2009 in einem freihändigen Vergabeverfahren Leistungen zur Aufrechterhaltung und Weiterführung der bestehenden Büroautomation bei Microsoft beschafft, wogegen mehrere OSS-Anbieter Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, daß auf die Beschwerde mangels Legitimation der Beschwerdeführenden nicht eingetreten werden kann. Insbesondere sah sich das Bundesverwaltungsgericht als nicht zuständig an, in die Informatikstrategie des Bundes einzugreifen. Überdies sei es Sache der Vergabestelle, den Beschaffungsgegenstand aufgrund ihrer Bedürfnisse zu definieren.
In Zukunft können also Aufträge in der Schweiz einfach ohne öffentliche Ausschreibung zugeschanzt werden? So wie es zum Beispiel Micheline Calmy-Rey im EDA machte?
Den rekurrierenden Anbietern bleibt nun der Gang ans Bundesgericht. Man kann für den Schweizer Rechtsstaat und die Schweizer Wirtschaft nur hoffen, daß die OSS-Anbieter dies tun werden.
|
|
|
08.07.2010
|