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Skurrilitäten bei der Begründung der Polanksi-Freilassung
(Polizeibericht.ch) Die Begründung zur Freilassung von Roman Polanski war einmal, daß ein Professor ein neues Gutachten (im Auftrag des EJPD verfaßt habe, nachdem eine Verhaftung und Auslieferung nachdem Polanski jahrelang in die Schweiz ein- und ausreisen würde, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen habe (wenn dem so ist, warum hat dann Justizministerin Widmer-Schlumpf Polanski überhaupt erst verhaftet? Als studierte Juristin und EJPD-Vorsteherin müßte sie den Grundsatz von Treu und Glauben auch ohne Gutachten gekannt haben. Es klingt irgendwie an den Haaren herbeigezogen)
Neben dem Rechtsgutachtem im Auftrag des EJPD wurde aber davor zuerst der Grund angeführt, daß die USA die Aushändigung von Protokollen verweigern würden. Hierzu gibt es nun eine äußerst brisante Enthüllung.
Enthüllung der Aargauer Zeitung zur Roman Polanski-Freilassung (fett).
Folgerichtiger Entscheid des Richters
Die Schweizer Behörden haben gemäß eigenen Aussagen am 3. März das amerikanische Justizministerium um die Übermittlung des Protokolls gebeten. Widmer-Schlumpf persönlich soll ihre Gegenüber auf die Wichtigkeit der Dokumente aufmerksam gemacht haben.
Am 13. Mai lehnte Washington das Gesuch aus Bern dennoch ab. Ein eigentlich folgerichtiger Entscheid, hatte Richter Espinoza doch drei Tage zuvor den Anwälten von Polanski das Gleiche beschieden. Polanski müsse schon selber in Los Angeles auftauchen, bevor das Protokoll öffentlich gemacht werde, sagte der Richter.
Er fügte aber noch ein weiteres Argument an:
Espinoza begründete seinen Beschluß auch mit den Aussagen des Schweizer Justizministeriums, wonach die Protokolle «irrelevant für das Auslieferungsbegehren» seien - mit großer Wahrscheinlichkeit eine Anspielung auf eine Aussage des Sprechers des Bundesamtes für Justiz, der mit diesen Worten in einer Meldung der Nachrichtenagentur AP vom 30. April zitiert worden war.
Sprecher Folco Galli sagte damals, daß das Auslieferungsbegehren auf korrekten Stellungnahmen basiere und daß sich daran aufgrund von geheimen Aussagen nichts ändern würde. Deshalb seien «solche Dokumente» irrelevant.
Ganzer Artikel auf A-Z.ch
Meldung des EJPD zur Freilassung von Roman Polanski:
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Schweiz, Gstaad BE: Neue erstaunliche Kehrtwende im Fall Roman Polanski - Keine Auslieferung des prominenten Schauspielers / Suisse : Roman Polanski ne sera pas extradé / Svizzera: Roman Polanski non sarà estradato
Der Skandal war groß, als Eveline Widmer-Schlumpf den weltbekannten Schauspieler in die Schweiz einreisen und verhaften ließ (Polizeibericht.ch rapportierte damals). Jetzt gibt es eine erstaunliche Kehrtwende. Der 76-jährige ... ... mehr > |
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14.07.2010
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