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Bundesgerichtsurteil in der Kindermädchenaffäre - Frau hat zu Recht fristlos gekündigt
Teuer für den Schweizer Steuerzahler:
Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion (VD) muß einer Mitarbeiterin im Zuge der sog. «Kindermädchen-Affäre» stattliche zwölf Monatslöhne Entschädigung zahlen.
Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, daß die Frau ihre Arbeitsstelle zu Recht fristlos gekündigt hat.
Urteil im Wortlaut, Quelle: Arbeitsrecht.li
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26.08.2010
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