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Bundesgerichtsurteil in der Kindermädchenaffäre - Frau hat zu Recht fristlos gekündigt

Teuer für den Schweizer Steuerzahler:

Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion (VD) muß einer Mitarbeiterin im Zuge der sog. «Kindermädchen-Affäre»  stattliche zwölf Monatslöhne Entschädigung zahlen.

Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, daß die Frau ihre Arbeitsstelle zu Recht fristlos gekündigt hat.

Urteil im Wortlaut, Quelle: Arbeitsrecht.li
Das Schweizer Bundesgericht mußte sich mit der Kindermädchenaffäre beschäftigen

    ausdrucken    per Email versenden    bearbeiten 26.08.2010
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