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Bundesgericht stoppt Staatanwaltschaft Zürich - Gefälschte Briefmarken dürfen nicht vernichtet werden

Briefmarkensammler, die gefälschte Postwertzeichen sammeln, können aufatmen, oder auch nicht:

Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf gefälschte Briefmarken eines Sammlers zwar nicht vernichten, so das Schweizer Bundesgericht:

Sie müssen aber mit einem Stempel als unecht markiert werden.

Erst dann können sie im Anschluß dem Sammler zurückgegeben werden.

(Quelle: Schweizerzeitung.ch)
Archiv-Foto einer Briefmarke (Schlagwort AG)

    ausdrucken    per Email versenden    bearbeiten 19.08.2010
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