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Bundesgericht stoppt Staatanwaltschaft Zürich - Gefälschte Briefmarken dürfen nicht vernichtet werden
Briefmarkensammler, die gefälschte Postwertzeichen sammeln, können aufatmen, oder auch nicht:
Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf gefälschte Briefmarken eines Sammlers zwar nicht vernichten, so das Schweizer Bundesgericht:
Sie müssen aber mit einem Stempel als unecht markiert werden.
Erst dann können sie im Anschluß dem Sammler zurückgegeben werden.
(Quelle: Schweizerzeitung.ch)
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19.08.2010
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