Zurück
Wer Scheinehen eingeht, bleibt in der Schweiz so gut wie straffrei
Scheinehen in der Schweiz zu arrangieren oder einzugehen birgt so gut wie überhaupt kein Risiko. Dies geht aus einem aktuellen Urteil hervor:
Das Amtsstatthalteramt Willisau hat eine 48-jährige schweizerische Staatsangehörige mit einer Geldstrafe bestraft, weil sie im Jahr 2009 mit einem Mann aus Serbien eine Scheinehe eingegangen ist. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Beschuldigte flog im Mai 2009 nach Pristina, um dort einen ihr bisher unbekannten 29-jähirgen Serben zu heiraten. Sie wollte ihm damit die Möglichkeit geben, in der Schweiz zu leben.
Für die Scheinehe wurde ihr ein Geldbetrag von 15'000 Franken zugesichert. 5'000 Franken hatte sie nach der Heirat erhalten. Das Geld wurde ihr einen Tag nach der Übergabe bei einem Einbruch in ihre Wohnung im Kanton Luzern gestohlen.
Bei den Ermittlungen zum Einbruch ist die Scheinehe ist aufgeflogen. Dem Ehemann wurde eine Einreise in die Schweiz verweigert.
Die Frau ist IV-Rentnerin und wollte mit dem Geld Schulden abzahlen.
Das Amtsstatthalteramt Willisau hat die Frau wegen Scheinehe mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 100 Franken (davon 30 Tagessätze unbedingt) bestraft. Weil die Frau ohnedies IV-Rentnerin ist, fällt die äußerst geringe Geldstraße noch geringer als ohnehin aus.
Zudem hätte sie die Untersuchungskosten zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
|
|
|
19.01.2011
|